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Donnerstag, Juli 4, 2024

Zum Bundeshaushalt: SPD-Mitgliederbegehren gestoppt

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Die SPD-Führung hat ein Mitgliederbegehren zum Bundeshaushalt für das kommende Jahr gestoppt, da es rechtlich unzulässig ist, da die Haushaltsgesetzgebung ausschließlich beim Deutschen Bundestag liegt. Ein Mitgliedervotum hätte daher keine Konsequenzen, da die Abgeordneten ein freies Mandat haben und nicht an das Begehren gebunden sind. Dies wirft ein Schlaglicht auf die Lage der Partei, die im Haushaltsstreit eingeengt ist und ihre Positionen nicht durchsetzen kann. Die SPD-Spitze scheint Angst vor den eigenen Mitgliedern zu haben, was ihre Rolle als Mitmach-Partei in Frage stellt.

Der Vorstoß für das Mitgliederbegehren kam von der sehr linken Gruppierung „Forum DL21“, die von den Jusos, der Seniorenarbeitsgemeinschaft „60 plus“ und den „SPD Frauen“ unterstützt wurde. Dies steht im Gegensatz zu den drei wichtigen SPD-Flügeln im Bundestag, die dem Vorstoß nicht beigetreten sind und stattdessen den Druck auf den SPD-Kanzler Olaf Scholz erhöht haben, indem sie die Aussetzung der Schuldenbremse forderten. Die Ablehnung des Begehrens zeigt, dass das Thema in der Partei selbst keinen großen Stellenwert hat, da niemand öffentlich Kritik äußert.

Einige prominente Mitglieder äußerten sich zu der Unzulässigkeit des Mitgliederbegehrens. Ralf Stegner betonte die Notwendigkeit, den Haushalt mit Zukunftsinvestitionen und sozialem Zusammenhalt zu verbinden, während Erik von Malottki die Nichtzulassung des Begehrens als enttäuschend bezeichnete und betonte, dass es eine Möglichkeit gewesen wäre, den Druck auf die FDP zu erhöhen. Trotz der Ablehnung des Begehrens wird die Diskussion in der SPD weitergeführt und abgemildert.

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