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Freitag, September 20, 2024

Zentrum für sicheren Sport: Rechtsgutachten veröffentlicht

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Auf dem Weg zur Gründung des Zentrums für Safe Sport (ZfSS) haben der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und Athleten Deutschland die Ergebnisse eines Rechtsgutachtens sowie den Entwurf eines Safe Sport Codes veröffentlicht. Das Ziel des Gutachtens war es, die rechtlichen Grundlagen für die effektive Aufgabenwahrnehmung des unabhängigen Zentrums für Safe Sport zu erarbeiten. Aufgrund von Klärungsbedarf im Rahmen des vom Bundesinnenministerium (BMI) geführten Stakeholderprozesses sollte das Gutachten als Grundlage für weitere Diskussionen und Entscheidungen im Aufbauprozess dienen.

Die geplante Einrichtung für sicheren und gewaltfreien Sport ist im Koalitionsvertrag verankert, weshalb das BMI ab Dezember 2022 einen Dialog mit über 90 Akteuren darunter dem DOSB und Athleten Deutschland initiierte. Ein zentraler Bestandteil des Rechtsgutachtens war die Erstellung eines Safe Sport Codes, der als grundlegendes Regelwerk zum Schutz vor interpersonaler Gewalt im organisierten Sport dienen soll. Der Code definiert fünf Verbotstatbestände als Safe Sport Verstöße, darunter physische Gewalt, sexualisierte Gewalt, psychische Gewalt, Diskriminierung und Vernachlässigung.

Das Gutachten schlug vor, dass der Safe Sport Code als Regelwerk des organisierten Sports erlassen werden sollte und nicht als allgemeingültiges Gesetz. Als ersten Baustein des Zentrums für Safe Sport hatte das BMI im Juli 2023 die unabhängige Ansprechstelle Safe Sport e.V. in Berlin-Friedrichshain eröffnet. Perspektivisch soll das Zentrum weitere Aufgaben im Bereich der Intervention, Prävention und Aufarbeitung von Fällen sexualisierter und interpersonaler Gewalt im Sport übernehmen.

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