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Donnerstag, September 19, 2024

Wichtiges Urteil: Sparkassen müssen Zinsen nachzahlen!

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Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass die einseitige Anpassung der Zinssätze bei Prämiensparverträgen zulasten der Sparer rechtswidrig ist. Dies betrifft vor allem Sparkassen, die in den 1990er oder Anfang der 2000er-Jahre mit attraktiven Prämien und Zinsen Kunden angelockt hatten. Rund 1,1 Millionen Sparer, die solche Verträge abgeschlossen haben, können nun Zinsen zurückfordern, was im besten Fall mehrere Tausend Euro einbringen kann. Die Verträge wurden von Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben und enthalten häufig Klauseln, die den Banken eine einseitige Änderung des Zinssatzes ermöglichen.

Die Verbraucherzentralen haben bereits seit längerem gegen diese Praktiken gekämpft, da ihnen zufolge den Sparern im Schnitt rund 4000 Euro an Zinsen entgangen sind. Der Bundesgerichtshof hat die Klagen der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Saalesparkasse und die Ostsächsische Sparkasse Dresden bestätigt. Sparer, die betroffen sind, sollten ihre Ansprüche gegenüber ihrer Bank geltend machen, indem sie ein Anschreiben verfassen und die Entwicklung der Zinssätze während der Vertragslaufzeit darlegen. Dabei sollten sie sich auf bestimmte Urteile des Bundesgerichtshofs beziehen und die Bank zur Nachzahlung der Differenz auffordern. Verbraucherschützer gehen davon aus, dass die Banken eher nachzahlen werden, als auf eine Klage zu warten.

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