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Donnerstag, September 19, 2024

Sind Volksbegehren ein einträgliches Geschäft?

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14 Volksbegehren liegen bis zum 18. März zur Unterzeichnung in den Gemeindeämtern aus. Wer sich den Weg ins Amt sparen möchte, kann ein Volksbegehren online mit der digitalen Signatur unterzeichnen. Für die Anmeldung und Eintragung eines Volksbegehrens fallen Gebühren in Höhe von rund 3.400 Euro an, die jährlich an die Inflation angepasst werden. Volksbegehren, die die 100.000-Unterschriften-Marke überschreiten, erhalten nach einer Gesetzesänderung 2018 das Fünffache der investierten Gebühren, insgesamt 17.000 Euro, erstattet.

Durch diese Form der Rückerstattung scheint die Einbringung von Volksbegehren zu einem lukrativen Geschäft geworden zu sein. Seit der Gesetzesänderung 2018 stieg die Anzahl der Volksbegehren rapide an. Im Jahr 2023 lagen bereits 19 Initiativen zur Unterstützung auf. Robert Marschall, ein Wiener Unternehmer und Polit-Aktivist, der seit 2018 zahlreiche Volksbegehren eingebracht hat, sieht darin ein effektives direktdemokratisches Instrument.

Marschall weist den Vorwurf des „Geschäftsmodells Volksbegehren“ zurück und betont, dass Initiatoren oft hohe finanzielle Vorleistungen erbringen, die sich selten rentieren. Er sieht das Einbringen von Volksbegehren nicht als Geschäftsmodell, da viele Österreicher die anfallenden Kosten nicht tragen könnten. Einige von Marschalls Volksbegehren haben jedoch die 100.000-Unterschriften-Marke erreicht und dadurch eine erhebliche Gebührenrückerstattung erhalten.

ÖVP und Grüne erwägen angesichts solcher Fälle eine Reform des Volksbegehren-Gesetzes, um finanziellen Missbrauch zu verhindern. Die FPÖ hingegen sieht dies als Angriff auf ein wichtiges direktdemokratisches Instrument. Es bleibt abzuwarten, ob es vor Herbst zu einer Gesetzesänderung kommen wird. Es scheint, dass sich die erfolgreiche Einbringung von Volksbegehren weiterhin finanziell lohnen könnte.

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