Der Rücktritt von Christian Riethmüller beim VfB Stuttgart hat die Machtverteilung innerhalb des Clubs verändert. Laut Jura-Professor Alexander Scheuch kann der Präsident Claus Vogt nun innerhalb des Präsidiums immer zum Stichentscheid kommen, wenn es zu einer Patt-Situation bei Beschlüssen kommt. Allerdings ist er bei Entscheidungen, die den Verein nach außen vertreten, auf die Mitwirkung des Präsidiumsmitglieds Rainer Adrion angewiesen. Scheuch erklärt, dass Adrion Pflichten hat, die er nachkommen muss, selbst wenn er intern dagegen gestimmt hat.
Im Fall, dass Adrion Entscheidungen von Vogt blockiert und beispielsweise Verträge nicht unterschreibt oder öffentlich gegen Vogt spricht, wäre sein Verhalten pflichtwidrig. Es könnte dazu führen, dass Vogt Adrion vor Gericht klagen müsste, um seine Mitwirkung zu erzwingen. Vogt kann jedoch nicht direkt den AG-Vorstand abberufen, dies obliegt dem AG-Aufsichtsrat. Auch das Abberufen und Neu-Wählen von Aufsichtsräten, die den Verein nach außen vertreten, muss von Vogt und Adrion gemeinsam durchgeführt werden, um wirksam zu sein.
Im Konfliktfall könnte der Vereinsbeirat ein zweites Präsidiumsmitglied ernennen, um die Handlungsfähigkeit des Präsidiums sicherzustellen, falls Adrion ebenfalls zurücktreten würde. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung müsste schnell einberufen werden, um einen endgültigen Nachfolger zu wählen. Die organisierte Fanszene fordert sogar den Rücktritt von Vogt und Adrion. Sollte Adrion wie Riethmüller zurücktreten, könnte der Vereinsbeirat interimistisch ein zweites Präsidiumsmitglied ernennen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung müsste einberufen werden, um einen endgültigen Nachfolger zu wählen. Wenn Vogt abgewählt werden soll, muss dieser Punkt auf die Tagesordnung gesetzt werden.