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Monday, November 25, 2024

Parteien im Bundestag heben Immunität des AfD-Abgeordneten Gnauck auf – Politik

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Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Parlamentariers Hannes Gnauck aufgehoben, nachdem zuvor bereits beim AfD-Abgeordneten Petr Bystron geschehen war. Die Abgeordneten stimmten gegen die AfD für eine entsprechende Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses. Dies ermöglicht ein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen Gnauck, der Vorsitzender der Jungen Alternative ist. Die Jugendorganisation wurde als rechtsextremistisch eingestuft, und es ist eine Klage anhängig. Die genauen Hintergründe für die Aufhebung der Immunität von Gnauck sind noch nicht bekannt, es soll wohl um eine Disziplinarklage aus seiner Zeit bei der Bundeswehr gehen.

Gnauck vertritt die AfD im Verteidigungsausschuss und war zuvor Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Der Militärische Abschirmdienst hatte ihn als „Extremisten“ eingestuft. Gnauck hatte bereits zuvor angeboten, seine Immunität aufzuheben, um Vorwürfe aus dem Weg zu räumen, was jedoch damals als unnötig abgelehnt wurde. Jetzt, kurz vor der EU-Wahl, wurde die Immunität ohne ersichtlichen Anlass aufgehoben, um Ermittlungen in einem ruhenden Verfahren zu ermöglichen. Gnauck sieht darin einen demokratie- und rechtsstaatsschädigenden Versuch, die AfD zu diskreditieren, betont aber, sich nichts vorzuwerfen zu haben.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Bystron wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Geldwäsche wurde auch seine Immunität aufgehoben und sein Abgeordnetenbüro durchsucht. Die AfD sieht in diesen Vorgängen einen Versuch, die Ergebnisse der Partei bei Wahlen zu beeinflussen.

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