Der saarländische AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Schaufert hat Beschwerde gegen seinen Ausschluss aus einem katholischen Kirchengremium im Bistum Trier eingereicht. Nachdem Bischof Stephan Ackermann seine erste Beschwerde abgewiesen hatte, reichte Schaufert eine zweite Beschwerde ein, die an die zuständige Behörde für den Klerus in Rom weitergeleitet werden soll. Er betonte, dass er Aufklärung in der Angelegenheit wünsche und sich gegen den Ausschluss aufgrund seiner AfD-Mitgliedschaft wehre, da ihm persönlich nichts vorgeworfen werden könne.
Im April wurde Schaufert aufgrund seiner Funktionen in der AfD als Verwaltungsratsmitglied der Pfarrei St. Marien im saarländischen Neunkirchen entlassen. Ackermann erklärte, dass die Ausübung politischer Mandate in der AfD mit dem Amt in der Kirchengemeinde unvereinbar sei, basierend auf der Erklärung der deutschen Bischöfe, dass völkischer Nationalismus und Christentum unvereinbar seien. Dies war der bundesweit erste Fall dieser Art, der zu einem solchen Ausschluss geführt hat. Schaufert ist seit 2016 Mitglied der AfD und bekleidet mehrere Ämter in der Partei auf kommunaler Ebene sowie als stellvertretender Fraktionsvorsitzender im saarländischen Landtag.
Der 55-jährige Schaufert will den Ausschluss aus dem Kirchengremium im Bistum Trier nicht akzeptieren und strebt Klarheit in der Angelegenheit an, da er ihn als nicht nachvollziehbar und unhaltbar empfindet. Seine zweite Beschwerde wurde eingereicht, um gegen die Sanktionierung aufgrund seiner Parteizugehörigkeit vorzugehen und betont, dass ihm persönlich nichts vorzuwerfen sei. Die Entscheidung basierte vor allem auf einem neuen Beschluss der deutschen Bischöfe, der völkischen Nationalismus und Christentum als unvereinbar erklärt.