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Freitag, September 20, 2024

Neue Corona-Anschuldigung gegen Lauterbach | Politik

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Der Bundesrechnungshof hat heftige Kritik am Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (61, SPD) geäußert, da sein Ministerium beim Auftrag für die Werbekampagne „Ich schütze mich“ (für die Coronaimpfung) gegen das Vergaberecht verstoßen haben soll und wichtige Dokumente verheimlicht haben soll. Das Ministerium hatte die Agentur „brinkertlück“ mit der Kampagne beauftragt, obwohl Experten dies als fragwürdige Entscheidung ansahen, da eine andere Agentur („Scholz&Friends“) bereits alle anderen Corona-Kampagnen des Ministeriums gestaltet hatte und die Kosten mit 44,8 Millionen Euro hoch waren. Nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestags eine Untersuchung des Bundesrechnungshofes beauftragt hatte, wurden die Ergebnisse bekannt gegeben, die dem Ministerium nicht gut aussehen.

Im Gutachten des Bundesrechnungshofes wurden drei große Vorwürfe erhoben. Zum einen kritisierten sie, dass das Ministerium den Auftrag für die Kampagne nicht über ein offizielles Vergabeverfahren vergeben hat, was als nicht korrekt angesehen wird. Das Ministerium behauptete, dass die Agentur „Scholz&Friends“ der Agentur „brinkertlück“ einen Unterauftrag erteilt habe, was jedoch vom Bundesrechnungshof zurückgewiesen wurde. Zudem wurde bemängelt, dass weite Teile der Vergabe geheim gehalten wurden, mit der Begründung, dass eine Offenlegung von Vertragsdetails die Wettbewerbsposition der Agenturen verschlechtern würde, was jedoch vom Bundesrechnungshof als nicht zutreffend angesehen wurde. Auch die Dokumentation des Deals wurde als mangelhaft angesehen, da etliche Dokumente fehlen und Treffen nicht protokolliert wurden, wie es vorgeschrieben ist.

Das Gesundheitsministerium kündigte an, die Vergabe der Impfkampagne kritisch aufarbeiten zu wollen. Die Entscheidungen zur Geheimhaltung von Dokumenten wurden verteidigt, indem sich das Ministerium auf „geheimschutzrechtliche Vorschriften“ berief. Die Kritik des Bundesrechnungshofes an Minister Lauterbach und seinem Ministerium bleibt dennoch bestehen.

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