Die Bundesregierung plant, die Prüfung von Asylverfahren in Ländern außerhalb der Europäischen Union fortzusetzen und bis Dezember konkrete Ergebnisse vorzulegen. Nach einem Treffen von Bundeskanzler Olaf Scholz mit den Regierungschefs der Länder in Berlin wurde vereinbart, den Prozess weiterzuführen und darüber zu berichten. Innenministerin Nancy Faeser holte Stellungnahmen von Experten zu den rechtlichen und praktischen Voraussetzungen für Asylprüfungen in Drittstaaten ein. Es wurde betont, dass Modelle wie das italienische oder britische Modell nicht unbedingt auf Deutschland übertragbar seien.
Die Union hatte die Bundesregierung aufgefordert, konkrete Modelle für Asylverfahren in Drittstaaten vorzulegen. Ein Fünf-Punkte-Plan von Bayern und Sachsen fordert unter anderem einen „Sofort-Arrest“ für ausreisepflichtige Straftäter. Thüringen und Bremen zeigten sich mit den neuen Absprachen unzufrieden und bezweifelten, ob eine Verlagerung der Asylverfahren die Anforderungen an Rechtsstaatlichkeit und Humanität erfüllt. Die Bundesregierung plant zudem, Abschiebungen von Schwerkriminellen auch nach Afghanistan und Syrien voranzutreiben.
Die geplante Bezahlkarte für Asylbewerber soll die Auszahlung von Bargeld auf 50 Euro pro Monat begrenzen. Die Länder begrüßen die zusätzlichen Grenzkontrollen an der Grenze zu Tschechien, Polen und der Schweiz, um Flüchtlinge zurückzuweisen. Der Bund soll zügig die Voraussetzungen für Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan schaffen. Die Forderung nach einer bundesweit geltenden Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wurde von der Bundesregierung abgelehnt. Es sollen weitere Gespräche dazu stattfinden.
Bundeskanzler Scholz sieht Fortschritte in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern für schnellere Genehmigungsverfahren. 80 Prozent der Vorhaben aus dem Deutschlandpakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung seien bereits umgesetzt oder in Umsetzung. Es wird betont, dass Deutschland schneller gemacht wird.