Die Ampel-Koalition plant, einen neuen gesetzlichen Rahmen für die Social-Media-Arbeit der Bundestagsfraktionen zu schaffen. Die Fraktionen von SPD, FDP und Grünen haben mitgeteilt, dass der Bundesrechnungshof eine klare gesetzliche Regelung gefordert hat. Es sollen rechtssichere Grundlagen für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen geschaffen werden, wofür Gespräche zwischen den Fraktionen stattfinden.
Der Bundesrechnungshof hatte kritisiert, dass die Bundestagsfraktionen Bundesgelder für die Nutzung sozialer Medien zweck- und regelwidrig verwenden. Der derzeitige Rechtsrahmen begünstigt diese Praktiken und erfordert Reformen sowie klare Sanktionen bei Verstößen. Die Fraktionen erhalten jährlich 140 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt für ihre Öffentlichkeitsarbeit, jedoch müssen die Mittel zweckdienlich eingesetzt werden.
Die Ampel-Fraktionen planen eine Anpassung des Abgeordnetengesetzes, um die Kommunikation über die Arbeit im Bundestag und politische Standpunkte zu regeln. Es wird darauf hingewiesen, dass Fraktionen keine Parteiarbeit betreiben dürfen, insbesondere in der Nähe von Wahlen. Es soll eine klare Abgrenzung zur Parteiwerbung sichergestellt werden. Die Grünen und die SPD betonen die Wichtigkeit von Transparenz und klaren Regeln, um den Missbrauch von Steuermitteln zu verhindern.
Die FDP fordert ebenfalls einen klaren gesetzlichen Rahmen für die Öffentlichkeitsarbeit in den digitalen Medien. Die CDU/CSU-Fraktion hatte bereits vor einem Jahr einen Gesetzesvorschlag eingebracht, um die rechtlichen Grundlagen für die Öffentlichkeitsarbeit anzupassen. Dieser sieht vor, dass Fraktionen eine zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit unter Einhaltung der Regeln für die Verwendung öffentlicher Mittel durchführen können.