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Sonntag, September 8, 2024

Klimaschutzgesetz: Karlsruhe weist Eilantrag abPolitik

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Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des CDU-Politikers Thomas Heilmann und weiterer Abgeordneter abgelehnt, das Klimaschutzgesetz im Bundestag zu verschieben. Heilmann kritisiert, dass die Novellierung des Gesetzes zu schnell vorangetrieben wird. Bereits im vergangenen Jahr hatte er einen Erfolg mit einem Eilbeschluss erzielt, der eine Abstimmung über das Heizungsgesetz verzögerte. Das Gericht betonte damals das Recht der Abgeordneten, ausreichend Zeit für die Beratung von Gesetzen zu haben.

Das Bundesverfassungsgericht scheint nun keine Probleme mit der Eile bei der Gesetzgebung zu haben, wie sich in einem aktuellen Fall zeigt. Die Richter äußerten sich zum Wahlrecht und signalisierten Verständnis für knappe Zeitrahmen bei Anpassungen. Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor, um die Klimaziele besser zu erreichen. Kritiker bemängeln jedoch, dass die Reform die bestehenden Regeln verwässert.

Heilmann kritisiert die Reform des Klimaschutzgesetzes als nicht verfassungskonform und bezeichnet das Gesetz als Herzstück der deutschen Klimagesetzgebung. Die Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun sektorübergreifend und zukunftsorientiert kontrollieren. Wenn die Bundesregierung zwei Jahre in Folge die Klimaziele für 2030 verfehlt, muss sie gegensteuern. Umweltverbände sehen die Reform allerdings als Verschlechterung der bestehenden Regeln.

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