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Friday, November 22, 2024

Kabinett verschärft Regeln für Sicherheit an Flughäfen

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Die Bundesregierung hat beschlossen, das Luftsicherheitsgesetz zu verschärfen, um radikale Klimaschützer und andere Störer daran zu hindern gefährliche Aktionen an Flughäfen durchzuführen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte, dass das Eindringen in Flughafengelände und das Blockieren des Flugverkehrs nicht nur das eigene Leben gefährden, sondern auch für viele Unbeteiligte eine Gefahr darstellen.

Verkehrsminister Volker Wissing hofft, dass die geplante Gesetzesverschärfung Aktivisten abschrecken und Störungen während der Hauptreisezeit verhindern wird. Die Reform beinhaltet die Einführung einer neuen Vorschrift, die das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen unter Strafe stellt, wenn dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird. Wer beispielsweise einen Zaun durchschneidet und eine Startbahn blockiert, könnte mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe belegt werden. Auch der Versuch solcher Aktionen soll strafbar sein.

Bisher wurden für solche Fälle nur Geldbußen verhängt. Zukünftig sollen Personen, die unberechtigt in den Bereich des Flughafens eindringen, der als “Luftseite” bezeichnet wird, mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, insbesondere wenn sie Waffen oder giftige Stoffe bei sich tragen oder versuchen, andere Straftaten zu ermöglichen oder zu verdecken. In der Vergangenheit haben Klimaschutzaktivisten unerlaubte Aktionen an den Flughäfen München und Berlin-Brandenburg durchgeführt.

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