Die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt fordern die Verschiebung einer umstrittenen neuen Finanzregel. Der Präsident des Städte- und Gemeindebunds Sachsen-Anhalt, Andreas Dittmann, schlug vor, die geplante Änderung auf das Jahr 2027 statt 2025 zu verschieben. Andernfalls würden viele Gemeinden ab dem nächsten Jahr vorläufige Haushaltsführung betreiben müssen, was zu Einschränkungen bei verschiedenen freiwilligen Aufgaben wie Jugendarbeit, Vereinsförderung, Kita-Beiträgen, Schwimmbädern und Museen führen könnte.
Die Landesregierung plant, Kommunen bei fehlenden Jahresabschlüssen stärker zu sanktionieren, indem die Genehmigung des Haushalts von der Vorlage des Abschlusses des Vorvorjahres abhängig gemacht wird. Hintergrund ist der große Rückstand der Kommunen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen seit 2013. Vertreter von CDU und FDP sowie des Landesrechnungshofs betonten im Innenausschuss, dass die Erstellung der Abschlüsse bereits jetzt eine Rechtsverpflichtung sei. Die oppositionellen Grünen signalisierten Verständnis für eine Verschiebung der Regelung um zwei Jahre.
Seit 2013 müssen die Kommunen in Sachsen-Anhalt ihre Haushalte nach einem bestimmten System aufstellen, das die Erstellung einer Eröffnungsbilanz und jährlichen Jahresabschlüssen erfordert. Diese doppische Haushaltsführung soll die Einnahmen und Ausgaben der Städte und Gemeinden dokumentieren. Die geplante Reform, die noch vom Landtag beschlossen werden muss, sieht vor, dass Kommunen ohne genehmigte Haushaltssatzung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nur gesetzlich verpflichtete Ausgaben tätigen dürfen.