Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte die Eigenständigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz und lobte die Instrumente des Rechtsstaats zum Schutz der Demokratie. Sie erklärte, dass die Bewertung der AfD als Verdachtsfall von unabhhängigen Gerichten bestätigt wurde und die politische Auseinandersetzung klar von der rechtlichen Bewertung getrennt wird.
Die AfD-Politiker, insbesondere Carsten Hütter, hatten die Meinung geäußert, dass der Verfassungsschutz politisch instrumentalisiert wird. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall als gerechtfertigt an und darf weiterhin nachrichtendienstliche Mittel wie Observation einsetzen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster wurde in zweiter Instanz bestätigt, ist jedoch noch nicht rechtskräftig.