Der Eigentümerverband Haus und Grund plant, gegen die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke kritisiert, dass die Ampel-Regierung mit der Verlängerung der Mietpreisbremse sehenden Auges in den Verfassungsbruch laufe. Das Bundesverfassungsgericht hatte die erste Mietpreisbremse nur akzeptiert, weil sie auf fünf Jahre befristet war, so Warnecke.
Die Ampel-Koalition hat beschlossen, die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten über 2025 hinaus bis 2029 zu verlängern. Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Entscheidung, ob die Mietpreisbremse angewendet wird, liegt bei den jeweiligen Landesregierungen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 geurteilt, dass die Mietpreisbremse für begehrte Wohngegenden verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Warnecke kritisiert, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot massiv verschärft habe und die Zahl der fehlenden Wohnungen seit ihrer Einführung gestiegen sei. Er argumentiert, dass die Mietpreisbremse vor allem den Mietern schade, die eine erschwingliche Wohnung suchen.