NRW erlaubt an Ostern die Öffnung von Geschäften und Bäckereien dürfen am Karfreitag und Ostersonntag bis zu fünf Stunden geöffnet haben. Die Feiertage Gründonnerstag und Karsamstag sind in NRW keine gesetzlichen Feiertage, daher können Geschäfte normal geöffnet sein. Auch Lebensmittel-Lieferdienste dürfen über Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag arbeiten. Apotheken haben Notdienst an diesen Feiertagen und Tankstellen dürfen auch geöffnet sein, jedoch nur bestimmte Produkte verkaufen.
In NRW dürfen Bahnhöfe und Flughäfen Waren an gesetzlichen Feiertagen verkaufen, wobei an Bahnhöfen nur Reisebedarf verkauft werden darf. Tankstellen dürfen an Ostern geöffnet sein, aber unter Beschränkungen. Bäckereien haben spezielle Öffnungszeiten an Karfreitag und Ostersonntag und müssen am Ostermontag geschlossen bleiben. Blumengeschäfte haben auch am Karfreitag und Ostersonntag geöffnet, jedoch am Ostermontag nicht. Informationen zu den individuellen Öffnungszeiten finden sich auf Aushängen oder im Netz.