Der Bundesjustizminister hat einen Gesetzesentwurf zur Neuformulierung der Rechtsgrundlagen für Zwangsversteigerungen vorgelegt, um Profit aus einer Gesetzeslücke zu schlagen. Vor allem Kommunen in strukturschwachen Regionen sind von dubiosen Geschäften mit Schrott- und Problemimmobilien betroffen. Der FDP-Politiker Marco Buschmann plant, durch die Neuregelung den Handlungsspielraum der Kommunen zu erweitern und kriminelle Machenschaften mit solchen Immobilien zu erschweren.
Bisher konnten Immobilienhändler die Gesetzeslücke nutzen, um Mietprofit aus Zwangsversteigerungen zu erzielen, noch bevor sie den Preis für die Immobilie bezahlt haben. Der Bundesjustizminister möchte durch seine Neuregelung verhindern, dass überhöhte Gebote auf solche Schrott- oder Problemimmobilien abgegeben werden, ohne dass diese tatsächlich bezahlt werden. Eine Maßnahme in seinem Gesetzentwurf sieht vor, dass Verwaltungsämter vorübergehend die Immobilie dem Käufer entziehen können, um Mieteinnahmen an einen gerichtlich bestellten Verwalter zu zahlen.
Buschmann zufolge wird der skrupellose Handel mit Schrottimmobilien oft genutzt, um Menschen unter schlechten Bedingungen in diesen Immobilien unterzubringen und Mietprofit zu erzielen, ohne den geschuldeten Preis zu zahlen. Die genaue Definition von Problemimmobilien und ab wann diese Maßnahmen greifen, ist noch nicht im Gesetzentwurf enthalten, soll jedoch im Zuge der Reformulierung des Gesetzes durch das Bundesjustizministerium entschieden werden.