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Montag, September 16, 2024

Bundesregierung beschließt neues Gesetz gegen Schrottimmobilien

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Am 17. März 2024 um 05:00 Uhr berichtet Uta Georgi von MDR AKTUELL über Schrottimmobilien, die in vielen Orten zu finden sind. Dabei handelt es sich um heruntergekommene Häuser, in denen oft immer noch Menschen leben, obwohl sie in einem baufälligen Zustand sind. Bisher hatten Kommunen keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen, aber nun gibt es das Schrottimmobilien-Missbrauchs-Bekämpfungs-Gesetz, das dies ändern soll.

Das Geschäft mit Schrottimmobilien beinhaltet oft den Erwerb von Gebäuden aus Zwangsversteigerungen, bei denen die Immobilien oft nicht saniert werden und nur eine Sicherheitsleistung von 10 Prozent des Versteigerungswertes gezahlt werden muss. Bernd Düsterdiek vom Deutschen Städte- und Gemeindebund bezeichnet diesen Zustand als prekär und weist darauf hin, dass besonders in strukturschwachen Regionen in Deutschland viele Altbauten in die Jahre gekommen sind.

Durch das neue Gesetz können Kommunen dem Eigentümer einer Schrottimmobilie vorübergehend das Gebäude entziehen, bis der vollständige Kaufpreis bezahlt wurde. Dies erfolgt durch eine gerichtliche Verwaltung, die dem Ersteher vorübergehend die Befugnis entzieht, das Gebäude zu verwalten oder zu vermieten, bis der Kaufpreis vollständig beglichen ist. Die Bundesregierung hofft, mit dieser Maßnahme den kritischen Kreislauf aus Zwangsversteigerung, Vermietung und Verfall von Schrottimmobilien einzudämmen.

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