Die Berliner Technokultur wurde neu in das Verzeichnis des immateriellen deutschen Kulturguts aufgenommen, was von der Kulturministerkonferenz der Bundesländer gemeinsam mit Kulturstaatsministerin Claudia Roth beschlossen wurde. Die Berliner Clubszene spielte eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der Technosubkultur in den 80er Jahren und wurde zu einem Symbol für die Wendejahre nach der deutschen Wiedervereinigung, mit legendären Clubs wie dem “Tresor” und der Loveparade. Die Anerkennung der Technokultur als Kulturerbe wird von der Szene positiv aufgenommen, da dies dazu beiträgt, die Clubkultur als wichtigen Bestandteil der Kultur zu etablieren.
Die Kulturstaatsministerin Claudia Roth und der Vorsitzende der Konferenz der Kulturminister betonen die Bedeutung der neuen Einträge, zu denen auch das sächsische Bergsteigen und vier weitere Kulturpraktiken gehören. Diese Erweiterung des immateriellen Kulturguts zeigt einen erweiterten Kulturbegriff, der sich gegen eine Trennung von ernster Kultur und Unterhaltungskultur richtet. Deutschland ist seit 2013 am Erhalt des immateriellen Kulturguts beteiligt und hat eine Liste mit 150 Einträgen, darunter die Berliner Technokultur, erstellt.
Das internationale Unesco-Übereinkommen von 2003, dem Deutschland 2013 beitrat, zielt darauf ab, menschliche Bräuche, Traditionen und kulturelle Leistungen zu erhalten. Neben der Berliner Technokultur umfasst die deutsche Liste auch andere kulturelle Praktiken wie die Hip-Hop-Kultur aus Heidelberg, die Oberammergauer Passionsspiele und die deutsche Schützenvereinstradition. Die Vielfalt und Lebendigkeit kultureller Traditionen werden so gepflegt und für zukünftige Generationen bewahrt.