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Dienstag, Juli 2, 2024

Auslieferung mutmaßlich linksextremistischer Person nach Ungarn untersagt – aber zu spät

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Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag die Auslieferung einer mutmaßlich linksextremistischen Person nach Ungarn untersagt, obwohl die Auslieferung bereits zuvor erfolgt war. Die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe wurde frühzeitig über die anstehende Entscheidung informiert. Maja T. wird beschuldigt, an Angriffen auf potenzielle Rechtsextremisten in Budapest beteiligt gewesen zu sein.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn zu untersagen, kam zu spät, da die Auslieferung bereits erfolgt war. Maja T. wird vorgeworfen, Mitglied einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein, die Sympathisanten der extremen Rechten angriff. Das Gericht gab dem Antrag auf einstweilige Anordnung statt, als die Auslieferung bereits vollzogen war. Die Generalstaatsanwaltschaft informierte das Gericht darüber, dass Maja T. bereits den ungarischen Behörden übergeben worden war.

Nach Recherchen von MDR und ARD war die Generalstaatsanwaltschaft frühzeitig über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts informiert. Die Auslieferung wurde dennoch durchgeführt, bevor die Entscheidung des Gerichts bekannt gegeben wurde. Maja T. wird beschuldigt, in Budapest an Angriffen auf Rechtsextreme beteiligt gewesen zu sein.

Die Generalstaatsanwaltschaft betrachtet die Angelegenheit als abgeschlossen und sieht keinen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, eine Rückführung von Maja T. aus Ungarn zu erreichen. Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und sitzt seitdem in Haft. Sie wird beschuldigt, an Angriffen auf vermeintliche Rechtsextreme in Budapest beteiligt gewesen zu sein.

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