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Sonntag, September 8, 2024

Aiwanger: „Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen stärken“

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Das Bayerische Wirtschaftsministerium setzt sich weiterhin für die Regionalentwicklung in Bayern ein. In diesem Zusammenhang wird mit der neuen Förderrichtlinie Landesentwicklung die Unterstützung innovativer Projekte in den Regionen fortgesetzt. Dadurch soll ein Beitrag zu gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern geleistet werden. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger betont die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und ihre Zukunftsorientierung. Die Förderung umfasst rund 200 Einzelprojekte zu verschiedenen Themen wie Wettbewerbsfähigkeit, Siedlungsentwicklung, Klimawandel, demographischem Wandel und regionaler Identität, die von etwa 65 regionalen Initiativen vorwiegend auf Landkreisebene mit einem Gesamtbetrag von rund 11 Millionen Euro pro Jahr umgesetzt werden.

Die Projektideen werden immer aus der Region selbst generiert und greifen lokale Herausforderungen auf. Die maximale jährliche Fördersumme beträgt 175.000 Euro für regionale Initiativen und bis zu 300.000 Euro für Metropolregionen. Die Förderrichtlinie Landesentwicklung II endete 2023 und wurde durch die neue Förderrichtlinie Landesentwicklung III ab dem 1. Januar 2024 abgelöst, um die Regionalmanagementförderung nahtlos fortzusetzen. Die Konditionen wurden verbessert durch die Einführung eines zusätzlichen Förderbetrags für größere regionale Initiativen, die neue Sonderförderung „Zielbildungsprozess“ zur Erarbeitung einer regionalen Entwicklungsstrategie sowie die Möglichkeit zur Verlängerung der Sonderförderung Transformationsprozesse. Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und Antragstellung finden sich auf der Website des Regionalmanagements. Ansprechpartnerin für Pressemitteilungen ist Tanja Gabler unter der Nummer 4/24.

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