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Donnerstag, September 19, 2024

AfD gegen Verfassungsschutz: Kekse im Gerichtssaal – Politik Inland

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Die AfD hat im Berufungsverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz in Münster infrage gestellt, ob der Inlandsgeheimdienst eine gesetzliche Grundlage für die Beurteilung der Partei hat. Die Vertreter der AfD, darunter Alice Weidel und Tino Chrupalla, streben an, dass der Verfassungsschutz seine Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall zurückzieht. Während des Verfahrens forderte der Anwalt der AfD eine Vertagung, da sie nicht angemessen auf die eingereichten Dokumente eingehen konnten. Der Vorsitzende Richter kritisierte die Partei wegen Rechtsmissbrauchs und wies Vorbehalte gegen den Senat zurück.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat, welches die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstuft. Die Entscheidung des Kölner Gerichts basierte auf Gutachten des Verfassungsschutzes, die ein ethnisch verstandenes Politikziel innerhalb der AfD und ihrer Jugendorganisation Junge Alternative feststellten. In Münster legte die AfD dar, dass die bisherigen Argumente gegen den Senat bereits behandelt wurden und eine Vertagung unumgänglich sei. Diese Argumentation wurde jedoch zurückgewiesen.

Während des Verfahrens in Münster bestellte die AfD Getränke und Kekse auf eigene Rechnung und signalisierte damit eine Marathon-Sitzung. Die Anwälte der AfD gingen davon aus, dass die Verhandlung mehrere Tage dauern würde. Die Entscheidung des OVG kann noch am zweiten Verhandlungstag bekannt gegeben werden. Obwohl es in dem Verfahren nicht um ein Parteiverbot geht, stehen die Bemühungen der Bremer Regierungsfraktionen im Raum, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. In Umfragen lag die AfD zuletzt bei etwa 18 Prozent.

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