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Wednesday, October 23, 2024

Haftstrafen für Export von Drohnen nach Russland

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Ein Mann und eine Frau werden beschuldigt, Bauteile über Scheinfirmen an russische Unternehmen geliefert zu haben, darunter auch Materialien für eine in der Ukraine eingesetzte Drohne. Das Geschäft wurde hauptsächlich über die Türkei abgewickelt und hat nun Konsequenzen. Das Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilte den früheren Geschäftsmann aus dem Saarland zu sechs Jahren und neun Monaten Gefängnis wegen der illegalen Lieferung von Bauteilen für Drohnen an Russland. Seine mitangeklagte Lebensgefährtin erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten. Beide Angeklagten haben die deutsche und die russische Staatsbürgerschaft.

Das Gericht folgte den Anträgen der Bundesanwaltschaft, da die gelieferten Bauteile eine militärische Verwendung fanden und gegen das Russland-Embargo der EU verstießen. Die Bauteile wurden unter anderem in Deutschland gekauft und dann über die Türkei an falsche Empfänger in Russland geliefert. Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine hat die EU ihre Sanktionen verschärft. Die Angeklagten passten ihr Geschäftsmodell an und umgingen laut Gericht hartnäckig die Sanktionen, indem sie die Bauteile hauptsächlich über die Türkei an Russland lieferten.

Der Mann wurde wegen gewerbsmäßigem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz verurteilt und die illegal gelieferten Bauteile hatten einen Wert von etwa 875.000 Euro. Sein Anwalt hatte eine Strafe von maximal vier Jahren gefordert, während die Verteidigung der Frau sich dem Antrag der Bundesanwaltschaft auf eine Bewährungsstrafe anschloss. Die Angeklagten stellten sich eine fortlaufende Einnahmequelle durch diese illegalen Exporte sicher und die Sanktionen der EU wurden hartnäckig umgangen. Die Angeklagten haben mit ihrem Handeln gegen Gesetze verstoßen und müssen nun die Konsequenzen tragen.

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