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Donnerstag, September 19, 2024

Erstmals Vorgaben für Windenergieflächen in den Regionen

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Der Ausbau der Windenergie in Thüringen war in den vergangenen Jahren nur langsam vorangeschritten. Nun gibt es Vorgaben für die Flächenverteilung in den verschiedenen Landesteilen. Das Infrastrukturministerium in Erfurt teilte mit, dass bis zum Jahr 2032 insgesamt 35.600 Hektar oder 2,2 Prozent der Landesfläche für den Bau von Windrädern reserviert werden sollen. Das überarbeitete Landesentwicklungsprogramm, das vom Kabinett beschlossen wurde, berücksichtigt nun diese Vorgaben für die Energiewende. Derzeit sind erst 1,1 Prozent der Landesfläche für Vorranggebiete Windenergie vorgesehen.

Die Vorgaben für die vier Thüringer Planungsregionen sehen vor, dass in Nordthüringen 3 Prozent der Fläche für Windvorranggebiete einzuplanen sind, in Mittelthüringen 2,2, in Südwestthüringen 2,0 und in Ostthüringen 1,7 Prozent. Infrastrukturstaatssekretär Torsten Weil betonte, dass eine geordnete, faire und angemessene Verteilung der Vorranggebiete Windenergie angestrebt werde, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen landschaftlichen Voraussetzungen. Energieminister Bernhard Stengele betonte, dass Thüringen mit der Regionalisierung der Teilflächenziele seinen Beitrag zum deutschen Ausbauziel leiste und der Wirtschaft Energieprojekte ermögliche.

Es wird angestrebt, Windenergieanlagen standortnah an Industrie- und Gewerbegebieten zu errichten, um kleinen- und mittelständischen Unternehmen sowie Weltkonzernen den Zugang zu sauberem Strom zu erleichtern. Weiterhin gelten hohe Standards für den Naturschutz, insbesondere für Schutzgebiete im Wald und das Grüne Band an der Landesgrenze. Windkraftanlagen auf Schadflächen können dazu beitragen, den nötigen Waldumbau zu finanzieren. Zudem wird im Landesentwicklungsprogramm klargestellt, dass beste landwirtschaftliche Böden nicht ausschließlich für Solar-Freiflächenanlagen genutzt werden können.

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