Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) schlug vor, das deutsche Lieferkettengesetz für etwa zwei Jahre auszusetzen, was auf Widerspruch beim Koalitionspartner SPD stieß. Unternehmen unterstützen jedoch diese Initiative. Der Hintergrund ist, dass das deutsche Lieferkettengesetz bereits in Kraft ist, während eine vergleichbare EU-Richtlinie noch umgesetzt werden muss. Die EU-Staaten haben dafür nun gut zwei Jahre Zeit, um Menschenrechte weltweit zu stärken, indem große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem deutschen Gesetz und der EU-Richtlinie ist die Haftbarkeit, da Unternehmen im deutschen Gesetz nicht für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar gemacht werden können, während die EU-Regelung dies zulässt. Die SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich lehnte Habecks Vorschlag ab, das deutsche Gesetz auszusetzen, da dies langjährigen Bemühungen um eine an Menschenrechten orientierte Wirtschaftspolitik widersprechen würde. Die SPD will daher am Lieferkettengesetz festhalten und sich nicht an einer pauschalen Aussetzung beteiligen.
Die Arbeitgeber hingegen zeigen sich erfreut über Habecks Vorschlag und sehen es als überfällig an, das deutsche Lieferkettengesetz aufzuheben und die europäische Richtlinie nur in schlanker Form umzusetzen. Sie begrüßen die Atempause für die deutsche Wirtschaft. Der Verband der Chemischen Industrie betont ebenfalls die Wahrung der Menschenrechte, zeigt jedoch Verständnis für die Dringlichkeit der Entlastung der Unternehmen. Der Vorschlag von Wirtschaftsminister Habeck wird als passend zur aktuellen Situation angesehen, während das Bundesarbeitsministerium unter Hubertus Heil (SPD) federführend in der Umsetzung der EU-Richtlinie ist.