Der Vorschlag von Michael Müller, dem früheren Regierungschef Berlins, Strafen für Verstöße gegen Corona-Regeln zu erlassen, wird innerhalb der SPD kritisch betrachtet. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sonja Eichwede, betont, dass die Verhältnismäßigkeit von Corona-Maßnahmen nicht durch Amnestieregelungen geklärt werden kann. Sie argumentiert, dass Amnestien die Ausnahme in einem Rechtsstaat sind und Regeln nur funktionieren, wenn sie eingehalten werden.
Auch die Grünenfraktion im Bundestag spricht sich gegen eine Amnestie bei Verstößen gegen Corona-Regeln aus. Helge Limburg, der rechtspolitische Sprecher der Grünenfraktion, fordert die Ordnungsbehörden auf, bestehende Spielräume auszuschöpfen, anstatt eine nachträgliche Amnestie zu ermöglichen. Insbesondere bei geringfügigen Erstverstößen sollten offene Verfahren großzügig eingestellt werden.
Die Unionsfraktion im Bundestag, unter der Leitung von Günter Krings, positioniert sich ebenfalls gegen Müllers Vorschlag. Krings lehnt eine nachträgliche Amnestie ab, da dies das Gewaltenteilungsprinzip und die Stabilität des Rechtsstaates gefährden würde. Er betont, dass eine Massen-Amnestie das Handeln von Richtern, Staatsanwälten, Polizisten und anderen Beamten in Frage stellen würde, obwohl sie korrekt gearbeitet haben.