Der Landesausschuss in Thüringen fördert auch in diesem Jahr die Niederlassung oder Übernahme von Arztpraxen in verschiedenen Regionen des Bundeslandes. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) gibt es Fördermöglichkeiten für Hausärzte in elf Regionen und für Augenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte, Kinder- und Jugendpsychiater sowie Nervenärzte in sieben Regionen. Der Zuschuss für die Gründung oder Übernahme einer Praxis beträgt bis zu 60.000 Euro über 20 Quartale verteilt.
Die Förderung in Regionen mit Versorgungsbedarf hat sich laut Annette Rommel, der ersten Vorsitzenden der KVT, als effektives Instrument bewährt, um Ärzte anzusiedeln. Das Geld, das von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen stammt, wird als wichtiger Beitrag zur Sicherung der wohnortnahen ambulanten Versorgung angesehen.
Seit 2016 wurden 36 Niederlassungen, Praxisübernahmen und Zweigpraxen durch die Fördermaßnahmen des Landesausschusses unterstützt. Dies umfasst verschiedene Fachrichtungen wie Hausärzte, Augenärzte, Frauenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte, Kinderärzte und Nervenärzte. Auch für bestehende Praxen in ausgewiesenen Förderregionen gibt es Zuschussmöglichkeiten, insbesondere für Praxisinhaber ab 65 Jahren.
Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung für Niederlassungen und Praxisübernahmen gibt es auch Förderungen für Zweigpraxen im hausärztlichen Bereich. Außerdem werden Sicherstellungszuschläge an Ärzte gezahlt, die überdurchschnittlich viele Patienten in den festgestellten Fördergebieten behandeln. Rommel betont, dass es heutzutage schwerer geworden ist, Praxen an Nachfolger zu übergeben oder vakante Stellen zu besetzen, da viele Ärzte die ambulante Versorgung nicht mehr als attraktiv genug empfinden. Die Förderung ist nur einer von vielen Ansätzen, um den medizinischen Nachwuchs zu gewinnen.